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   BGBl. II 1992 S. 10   

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BGBl. II 1992 S. 10 (https://dejure.org/1991,21221)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil II Nr. 1, ausgegeben am 16.01.1992, Seite 10
  • Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen Republik mit Schweden
  • vom 09.12.1991
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 14.11.1996 - III ZR 304/95

    Revisivilität von der ehemaligen DDR zur Regelung vermögensrechtlicher Ansprüche

    Die Bundesregierung hat durch eine an die Regierung des Königreichs Schweden gerichtete Verbalnote vom 28. November 1991 aufgrund der in Art. 12 Abs. 2 EinigVtr vorgesehenen Konsultationen festgestellt, daß die in der Anlage zu ihrer Bekanntmachung vom 9. Dezember 1991 genannten völkerrechtlichen Übereinkünfte mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erloschen sind; in dieser Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der DDR mit Schweden vom 9. Dezember 1991 (BGBl. 1992 II S. 10) ist das Globalentschädigungsabkommen mit Schweden nicht aufgeführt.
  • BVerfG, 31.07.2004 - 2 BvR 1881/00

    Vermögenszuordnung von dem Globalentschädigungsabkommen DDR-Schweden

    Nach der Wiedervereinigung sukzedierte die Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 12 Abs. 1 EVertr in Verbindung mit der Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen Republik mit Schweden (BGBl 1992 II, S. 10 f. und BGBl 1994 II, S. 728) in das zwischen der DDR und dem Königreich Schweden geschlossene Globalentschädigungsabkommen und war folglich an diesen völkerrechtlichen Vertrag gebunden (vgl. BVerfGE 96, 68 ; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Oktober 2000 - 2 BvR 36/00 -, www.bundesverfassungsgericht.de; Zimmermann, Staatennachfolge in völkerrechtliche Verträge, 2000, S. 270 f.).
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